Eigenheim- und Haushaltsversicherung

- Zurück zur Übersicht

Jeder, der eine Wohnung oder ein Haus besitzt, benötigt zugleich auch eine Eigenheim- und Haushaltsversicherung. Doch wissen Sie, was Sie bei einem Versicherungsschaden zu tun ist? In diesem Artikel erklären wir Ihnen 5 Begriffe, die Sie unbedingt kennen sollten.

Versicherungssumme

Die Versicherungssumme ist die Bemessungsgrundlage für die Versicherungsprämie. Bitte immer darauf achten, dass die Versicherungssumme immer den gesamten tatsächlichen Wert des Hauses oder der Wohnung deckt. Wenn dies nicht der Fall ist, werden bei einem Schadensfall nicht die gesamten Kosten von der Versicherung übernommen. Des Weiteren sollte die Versicherungssumme mit dem Versicherungsmakler immer wieder überprüft werden, da sich der Wert eines Ziegelmassivhauses z. B. aufgrund der Lage ändern kann.

Beispiel:

In der Wohnung von Max M. entsteht ein Wasserschaden am Wohnungsinhalt im Wert von 25.000 €. Im Versicherungsvertrag wurde eine Versicherungssumme von 60.000 € festgelegt. Bei der Begutachtung wird allerdings festgestellt, dass sich der tatsächliche Wert der Wohnungseinrichtung auf 100.000 € beläuft.

Max ist demnach unterversichert und wird in diesem Fall nicht die gesamten 25.000 € ersetzt bekommen, sondern nur 15.000 €. (25.000 * 60.000 / 100.000 = 15.000 €)

Obliegenheiten

Um im Schadensfall die vereinbarten Leistungen zu erhalten, müssen die Vorgaben der Versicherung als Versicherungsnehmer unbedingt eingehalten werden.
 

Beispiele für häufige Obliegenheiten:

  • 72-Stunden-Klausel: Wenn 72 Stunden das Haus oder die Wohnung leer steht und sich keine Personen darin aufhalten, müssen alle Wasserleitungen gesperrt werden. Im Winter müssen die notwendigen Maßnahmen zu Frostschutz bei Wasserleitungen im Außenbereich getroffen werden.
  • Alle Türen und Fenster müssen vor einem Unwetter verschlossen werden.
  • Die Alarmanlage (wenn im Versicherungsvertrag vereinbart) muss beim Verlassen das Hauses aktiviert werden.
  • Alle Eingangstüren und Fenster müssen beim Verlassen des Hauses oder der Wohnung abgesperrt und verschlossen werden.
  • Uvm.
     

Verhaltensregeln nach dem Schadensfall:

  • Bei einem Schaden, der bereits eingetreten ist, muss die Person vor Ort dafür sorgen, dass der Schaden nicht noch größeres Ausmaß annimmt.
  • Schaden so schnell wie möglich an die Versicherung weiterleiten.
  • Einbruch, Beraubung etc. müssen behördlich angezeigt werden.
  • Nach Verlust der Bankomat- oder Kreditkarte unbedingt die Karte vom Kreditkarteninstitut oder Bankunternehmen sperren lassen.
  • Uvm.
     

WICHTIG: Dies sind nur ein paar Obliegenheiten, die in der Regel am häufigsten auftreten. Bitte im Versicherungsvertrag die einzelnen Punkte genau durchlesen.

Leichte und grobe Fahrlässigkeit

Ein Schaden kann aufgrund einer Ablenkung oder Unachtsamkeit verursacht werden. Hier spricht man von einer leichten Fahrlässigkeit. Wenn sich jemand auffallend sorglos verhält und damit auch einen Schadensfall in Kauf nimmt, handelt grob fahrlässig.

Die Unterscheidung, ob es sich um eine einfache oder eine grobe Fahrlässigkeit handelt, ist in den meisten Fällen schwierig. Leichte Fahrlässigkeit ist immer versichert, grobe ist jedoch nicht in allen Polizzen enthalten.

Beispiel:

Sie schalten Ihren Geschirrspüler ein und gehen dann einkaufen. In der Zwischenzeit läuft das Wasser aus und überschwemmt die Wohnung. => (eher) leichte Fahrlässigkeit

Haben Sie allerdings einen sehr alten Geschirrspüler, der noch nicht mit einem Aquastop ausgerüstet ist, könnte das Verlassen der Wohnung als grob fahrlässig gewertet werden.
 

Weitere Beispiele grob fahrlässiges Verhalten:

  • Sie erhitzen Öl in einer Pfanne und gehen dann in den Keller zum Wäscheaufhängen. Inzwischen fängt das Öl in der Pfanne Feuer.
  • Sie entzünden die Kerzen auf dem Adventskranz und lassen diesen dann unbeaufsichtigt – der Vorhang beginnt zu brennen.
  • Sie stellen das Abendessen zum Aufwärmen auf den Herd, schlafen dann aber auf der Couch ein, in der Küche bricht ein Brand aus.

Selbstbehalt

Wenn bei einer Versicherung ein Selbstbehalt vereinbart wird, tragen Sie im Schadenfall nur einen Teil der Kosten. Der Wert des Selbstbehaltes kann ein fixer Betrag oder Prozentsatz sein. Der Vorteil eines Selbstbehaltes ist eine geringere Prämie, da die Versicherung nicht für alle kleineren Schäden aufkommen muss. Im Falle eines Schadens, der unter dieser Grenze des Selbstbehaltes ist, bekommen Sie keine Vergütung von ihrer Versicherung.

Unterversicherungsverzicht

Sie können mit Ihrer Versicherung einen Unterversicherungsverzicht vereinbaren. Somit können Sie einer Unterversicherung im Schadenfall entgehen und die Versicherung wird im Leistungsfall auf den Einwand der Unterversicherung verzichten. Die Schäden werden bis zur vereinbarten Versicherungssummer erstattet und es kommt zu keiner Kürzung der Vergütung.

WICHTIG: Als Versicherungsnehmer ist hier auch wieder darauf zu achten, dass die Angaben zum Gebäude korrekt waren und das die Versicherungssumme ausreichend und realistisch festgelegt wurde.

IHR INDIVIDUELLES ZIEGELHAUS: Lassen Sie sich von unseren Hausplanungen im Katalog inspirieren!